ABG druckzirkus.ch

 
Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB» genannt) gelten für sämtliche Angebote, Dienstleistungen, Auftragsbestätigungen, Lieferungen, Rechnungen und sonstigen Leistungen von der Output Management GmbH, soweit nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden oder nicht zwingend gesetzliche Vorschriften eine andere Regelung vorschreiben. Kunden im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer geschlossenen Verträge über die Ausführung von Aufträgen, insbesondere die Lieferung von Waren. Die Abgabe einer Bestellung schliesst die Anerkennung dieser AGB durch den Auftraggeber ein.

Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die der Auftragnehmer nicht ausdrücklich anerkennt, sind für den Auftragnehmer unverbindlich, auch wenn der Auftragnehmer nicht ausdrücklich widerspricht. Die nachstehenden Bedingungen gelten auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Bestellung des Auftraggebers vorbehaltlos ausführt.

 

Offerten

Ohne anders lautende Angaben beruhen die Preisberechnungen in den Offerten auf vollständigen, zur Berechnung geeigneten Unterlagen und Daten, sowie verbindlichen, unmissverständlich bezeichneten Inhalts-, Stand- und Massangaben. Als Richtpreisofferten gelten grundsätzlich Offerten, die aufgrund ungenauer oder noch nicht vorliegender Unterlagen erfolgen. Eine definitive Offerte erfolgt bei Auftragserteilung. Für unbefristete Offerten erlischt die Preisbindung nach 30 Tagen.

 

Aufträge

Aufträge sind grundsätzlich nur dann bindend, wenn Sie von der Output Management GmbH schriftlich bestätigt sind. Ausreichend ist hierbei eine schriftliche Bestätigung per E-Mail durch den Auftragnehmer. Ein Auftrag gilt bereits dann als erteilt, wenn eine Bestellung eingeht. Etwaige von der jeweils gültigen Preisliste abweichende Preisabsprachen erreichen erst dann Gültigkeit, wenn diese schriftlich vom Auftragnehmer mittels Auftragsbestätigung  bestätigt wurden. Bei Bestellungen auf Rechnung Dritter ist und bleibt der Auftraggeber neben dem Dritten weiterhin Vertragspartei und damit neben dem Dritten Schuldner bis zur vollständigen Bezahlung der Leistung. Dies gilt auch für etwaige Verzugskosten (Zins, Inkassokosten).

 

Ausführung des Auftrages

Der Auftragnehmer führt die Aufträge auf Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten Druckdaten aus. Soweit nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden, übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Gewährleistung für eine fehlerfreie Ausführung des Auftrages, sollte der Auftraggeber Druckdaten/ Vorlagen in anderen als vom Auftragnehmer angegebenen anliefern.

 

Preise

Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich durch den Auftragnehmer bestätigt gilt für alle Produkte die jeweils gültige aktuelle Preisliste. Alle Preise sind, sofern nicht anders vereinbart, Nettopreise zuzüglich Mehrwertsteuer und Versandkosten. Verpackungsmaterial im üblichen Rahmen ist in den Preisen enthalten, es sei denn, der Aufraggeber wird auf andere Bedingungen hingewiesen. Preise verstehen sich vorbehaltlich eventueller Materialpreis- oder Lohnerhöhungen, welche vor Fertigstellung des Auftrages erfolgen könnten.

 

Zahlungsbedingungen

Die Zahlung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers gegen Vorauszahlung, Kreditkarte oder Zahlung bei Abholung. Allfällige damit verbundene Kosten trägt der Auftraggeber. Der Auftragnehmer haftet nicht für eine missbräuchliche Verwendung der Kreditkarte. Bei Zahlung per Rechnung, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt und ohne Abzug zu begleichen. Grundsätzlich kann bei allen Aufträgen eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden. Befindet sich der Auftraggeber in Verzug, so wird ein Verzugszins in Höhe von 5% erhoben. Etwaige Mahn-/Inkassokosten sind ebenfalls vom Auftraggeber zu tragen. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, auch bei laufenden Produktionen oder Aufträgen die Zahlungsbedingungen zu ändern, z.B. sollte sich eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse beim Auftraggeber feststellen lassen. Gleichfalls behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, in einem solchen Falle die Lieferung zu stoppen oder die Produktion einzustellen.

 

Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bleiben Eigentum des Auftragnehmers bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, die dem Auftragnehmer gegen den Auftraggeber jetzt oder künftig zustehen. Im Falle des vertragswidrigen Verhaltens des Auftraggebers, z. B. Zahlungsverzug, hat der Auftragnehmer nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Nimmt der Auftragnehmer die Vorbehaltsware zurück, stellt dies einen Rücktritt vom Vertrag dar. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Vorbehaltsware nach der Rücknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Beitrags für die Verwertungskosten, ist der Verwertungserlös mit den dem Auftragnehmer vom Auftraggeber geschuldeten Beträgen zu verrechnen

 

Lieferfristen

Zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn diese vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden und die erforderlichen Unterlagen (Bild- und Textvorlagen, Daten, Gut zum Druck usw.) zum vereinbarten Zeitpunkt beim Auftragnehmer eintreffen. Ebenso gelten die zugesicherten Liefertermine nur bei fristgerechter Bezahlung (Vorauskasse). Die bei Auftragsannahme bestätigten Liefertermine sind Ca.-Angaben. Weisen die gelieferten Druckdaten nach Bestätigung eines Liefertermins Mängel auf, so ist der Auftragnehmer nicht mehr an die Lieferfrist gebunden. Gleiches gilt bei verspäteter Druckfreigabe durch den Auftraggeber. Gerät Der Auftragnehmer unverschuldet in Lieferrückstand, z.B. durch Arbeitsniederlegung, Streik, Energie- oder Materialmangel, durch Verzugs- und Vertragsverletzung Dritter (z.B. Zulieferer, Lieferanten) sowie durch alle Fälle höherer Gewalt, so berechtigt dies den Auftraggeber nicht, vom Vertrag/ Bestellung zurückzutreten, und/ oder den Auftragnehmer für etwaige Schadensersatzforderungen in Anspruch zu nehmen. Bei Lieferverzug, der eindeutig und nachweislich durch den Auftragnehmer verschuldet wurde, haftet dieser maximal bis zur Höhe des Warenwertes und nur dann, wenn ein schriftlich durch den Auftragnehmer bestätigter Liefertermin vorliegt.

 

Abnahmeverzug

Nimmt der Auftraggeber die Ware nicht innerhalb angemessener Frist nach avisierter Fertigstellungsanzeige ab, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Ware zu fakturieren und etwaige Lagerkosten (auch von Dritten) sowie etwaige Entsorgungskosten dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

 

Urheberrechte

Der Auftraggeber erwirbt mit Bezahlung des geschuldeten Entgelts grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur Vervielfältigung und zur Verbreitung an den vom Auftragnehmer geschaffenen Werken. Der Erwerb ausschliesslicher Nutzungsrechte durch den Auftraggeber bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien. In jedem Falle gehen die Nutzungsrechte erst mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts über.

 

Reproduktionsrecht

Die Reproduktion und der Druck aller vom Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Druckdaten, Bild- und Textvorlagen, Logos, Muster und dergleichen erfolgt unter der Voraussetzung und der Annahme, dass der Auftraggeber die entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt und die Rechte Dritter nicht verletzt werden. Dies gilt auch für Archivdaten und deren Wiederbenutzung. Sofern Dritte gegenüber der Output Management GmbH eine Verletzung ihrer Rechte geltend machen, verpflichtet sich der Auftraggeber die Output Management GmbH spätestens bei schriftlicher Aufforderung von sämtlichen geltend gemachten Ansprüchen freizustellen und der Output Management GmbH sämtliche aus einer Rechtsverletzung resultierenden Schäden zu ersetzen. Auftraggebern ist es grundsätzlich nicht gestattet, Druck- bzw. Bildvorlagen hochzuladen, die strafbare, rechts- oder sittenwidrige Inhalte aufweisen. Bei Zuwiderhandlung kann die Output Management GmbH diese Aufträge ohne Vorankündigung entfernen. Die Output Management GmbH behält sich darüber hinaus das Recht vor, rechtliche Schritte gegen den Auftraggeber einzuleiten.

 

Reproduktionsunterlagen, Werkzeuge

Von der Output Management GmbH erstellte Arbeitsunterlagen (Daten, Satz, Montagen, usw.) sowie Werkzeuge (Stanzformen usw.) bleiben Eigentum des Auftragnehmers.

 

Werbung

Der Auftragnehmer behält sich vor, auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden, Belegexemplare der Aufträge als Qualitätsmuster an Dritte zu versenden oder diese für Eigenwerbung zu verwenden.

 

Autokorrekturen

Autokorrekturen (nachträgliche Textänderungen, Bildumstellungen, Änderungen im Umbruch und dergleichen) sind in offerierten Preisen nicht enthalten und werden dem Auftraggeber ggf. in Rechnung gestellt.

 

Branchenübliche Toleranzen

Branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material, insbesondere Schnittgenauigkeit, Originaltreue der Reproduktion, Tonwert und Qualität der Druckträger (Papier, Karton usw.) bleiben vorbehalten. Dem Auftragnehmer durch Zulieferer auferlegte Toleranzen gelten auch gegenüber dem Auftraggeber.

 

Mehr- oder Minderlieferung

Es wird die effektiv gelieferte Menge fakturiert. Mehr- oder Minderlieferungen des bestellten Quantums können ohne anders lautende Vereinbarung nicht beanstandet werden.

 

Lieferung

Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse und auf dessen Rechnung. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers ab 3052 Zollikofen. Nachträglich vereinbarte abweichende Lieferadressen müssen vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Sollte eine äusserlich sichtbare Beschädigung der Ware bei Übergabe der Ware durch Post, Spedition, Kurier etc. ersichtlich sein, so darf diese nur dann angenommen werden, wenn diese Mängel schriftlich beim Transportunternehmen an Ort und Stelle festgehalten werden. Nachträglich eingereichte Schadensmeldungen werden nicht berücksichtigt.

 

Mängelrüge, Rückgabe

Der Auftraggeber prüft nach Erhalt die gelieferte Ware sorgfältig. Allfällige Beanstandungen bezüglich Qualität und Quantität haben spätestens innerhalb 3 Arbeitstagen nach Empfang schriftlich zu erfolgen. Für später gemeldete Mängel haftet der Auftragnehmer nicht mehr. Bei berechtigter Mängelrüge, welche eindeutig und zweifelsfrei vom Auftragnehmer zu verantworten ist, verpflichtet sich der Auftragnehmer zu entsprechender Nachbesserung oder entsprechender Ersatzleistung in einer angemessenen Frist. Ein Nachdruck erfolgt ausschliesslich bei Vollständigkeit der Ware. Der Auftraggeber gewährt dem Auftragnehmer dieses Recht bereits mit Auftragserteilung. Weitere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Bei unfreien Rücksendungen an den Auftragnehmer wird die Annahme verweigert. Diese dürfen nur in schriftlicher Absprache mit dem Auftragnehmer erfolgen. Für eine vereinbarte Rücksendung ersetzen wir nur den jeweils günstigsten Versandweg. Bei farbigen Reproduktionen sind geringe Abweichungen in allen Herstellungsverfahren möglich und können vom Auftraggeber nicht beanstandet werden.

 

Haftungsbeschränkungen

Dem Auftragnehmer übergebene Manuskripte, Datenträger, Lithos, Originale, Fotografien usw. sowie lagernde Drucksachen oder sonstige eingebrachte Objekte werden mit der üblichen Sorgfalt behandelt. Weitergehende Risiken hat der Auftraggeber ohne besondere schriftliche Vereinbarung selbst zu versichern bzw. zu tragen. Vorbehaltlich zwingender Bestimmungen haftet der Auftragnehmer nicht über den Auftragswert hinaus für direkte oder indirekte Schäden des Auftraggebers, die insbesondere auf Mängel, Terminverzögerungen oder Missverständnissen beruhen. Der Auftragnehmer haftet für Schäden aus Verzug oder aus Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten nur, soweit diese Schäden voraussehbar sind. Die Haftung des Auftragnehmers ist zudem ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber oder Dritte an der gelieferten Ware Veränderungen vornimmt.

 

Daten und Auftragsunterlagen des Auftraggebers sowie Datenverarbeitung

Die vom Auftragnehmer aufgrund des Geschäftsvorfalls erhaltenen Daten werden ausschliesslich zur einmaligen Bearbeitung gespeichert. Alle vom Auftraggeber eingebrachten oder übersandten Sachen, insbesondere Vorlagen, Daten und Datenträger, werden nur nach schriftlicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endproduktes hinaus archiviert. Sollen diese Sachen versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen. Eine Haftung des Auftragnehmers für Beschädigung oder Verlust egal aus welchem Grund ist ausgeschlossen. Die Suche der Daten im Archiv, ihre Dekomprimierung und Vorbereitung für die weitere Bearbeitung wird nach Aufwand für jeden archivierten Druckauftrag berechnet. Der Versand von Daten oder anderen Auftragsunterlagen an den Auftraggeber oder einen Dritten erfolgt gegen Entgelt. Er beträgt je Sendung die aktuelle Versandpauschale zuzüglich der Porto- und / oder Kurierkosten.

 

Kontroll- und Prüfdokumente (Gut zum Druck)

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung des Auftrages zugestellten Kontroll- und Prüfdokumente (Andrucke, Proofs, Plots, Kopien, Dateien usw.) auf Fehler zu überprüfen und diese, mit dem Gut zum Druck und allfälligen Korrekturanweisungen versehen, innerhalb der vereinbarten Frist zurückzugeben. Der Auftragnehmer haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler.


Datenschutz

Die Output Management GmbH verarbeitet alle persönlichen Daten gemäss den gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Für weitere Informationen lesen Sie bitte die Datenschutzrichtlinien von der Output Management GmbH.

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für beide Teile ist 3052 Zollikofen. Zur Beurteilung von Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte des Geschäftssitzes zuständig, sofern keine andere Abmachung getroffen wurde. Anwendbar ist Schweizer Recht.

 

Salvatorische Klausel

Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.